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Wichtige FAQs
Reklamation/Widerrufsrecht
Gibt es eine Gewährleistungzeit?
Bitte beachten Sie, dass gemäß den gesetzlichen Vorschriften der §§ 437, 434 Abs.1, 446 BGB Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer nur bestehen, wenn ein Mangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, d.h. nach § 446 BGB in der Regel zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Käufer bestanden hat. Tritt der Defekt innerhalb von 6 Monaten seit Auslieferung auf, so wird gemäß § 476 BGB zugunsten des Käufers vermutet, dass die Ware bereits bei Anlieferung einen (versteckten) Mangel aufwies. Nach Ablauf dieser 6- Monatsfrist muss allerdings der Käufer beweisen, dass die Ware bereits bei Auslieferung einen Grundmangel hatte, der später zur Mangelhaftigkeit der Ware geführt hat.
Sie können diesen Nachweis erbringen, indem Sie sich von einem Elektronik-Fachmann (bspw. von einem Fernseh- oder Radiotechniker) in Ihrer Nähe ein Gutachten darüber ausstellen lassen, dass Ihr Gerät einen Defekt aufweist und dieser Defekt vermutlich auf einen von Anfang an bestehenden Mangel zurückzuführen ist. Wichtig ist nur, dass im Gutachten festgestellt wird, dass der Mangel nicht durch eine unsachgemäße Behandlung des Gerätes bzw. durch eine Fremdeinwirkung verursacht wurde.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass solange es an einem derartigen Nachweis fehlt, wir das Gerät nicht kostenfrei austauschen oder reparieren werden. Sobald uns aber eine entsprehende Bestätigung vorliegt, werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, um die weitere Abwicklung zu besprechen.
Vielen Dank.
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Letzte Änderung der FAQ: 2009-11-03 14:46
Autor: Joerg
Revision: 1.1
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